Stand 2026: Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 77.400 € brutto im Jahr.
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PKV-Check in wenigen Minuten

Private Krankenversicherung: prüfen, vergleichen, richtig entscheiden.

Sie sind schon privat versichert und möchten Ihren Beitrag senken? Oder Sie überlegen, aus der gesetzlichen Kasse in die PKV zu wechseln? Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – ein spezialisierter Ansprechpartner meldet sich mit einer persönlichen Einschätzung.

  • Kostenlos und ohne Verpflichtung
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG – Ihr gesetzliches Recht
  • Beim Tarifwechsel bleibt Ihr Vertrag bestehen – keine Kündigung
Für wen ist der Check?

Zwei Ausgangslagen, eine einfache Frage zum Start.

Ob Sie schon in der PKV sind oder erst darüber nachdenken: Die ersten Antworten zeigen, welcher Weg für Sie in Frage kommt.

Schon privat versichert

Beitrag senken, ohne den Versicherer zu wechseln.

Viele Privatversicherte bleiben jahrelang im selben Tarif, während die Beiträge steigen. Das Gesetz erlaubt Ihnen, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln.

  • Ihr Vertrag läuft weiter
  • Alterungsrückstellungen werden angerechnet
  • Keine neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen
Noch gesetzlich versichert

Prüfen, ob sich der Wechsel in die PKV lohnt.

Nicht jeder darf sich privat versichern. Ob ein Wechsel möglich ist, hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen ab.

  • Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamtinnen und Beamte
§ 204 VVG einfach erklärt

Der Tarifwechsel: ein Recht, das viele nicht kennen.

Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Privatversicherten einen Anspruch auf den Wechsel in andere Tarife ihres Versicherers. Das Wichtigste in vier Punkten.

Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers mit Anrechnung der Alterungsrückstellungen IHR VERSICHERER Bisheriger Tarif Neuer Tarif Alterungsrückstellungen werden angerechnet
Gewechselt wird innerhalb derselben Gesellschaft. Rechte aus dem bisherigen Vertrag und die Alterungsrückstellung werden angerechnet (§ 204 Abs. 1 VVG).

Ein gesetzlicher Anspruch

Ihr Versicherer muss Ihren Antrag auf Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz annehmen. Sie müssen nicht kündigen.

Erworbene Rechte bleiben erhalten

Die Rechte aus Ihrem bisherigen Vertrag und die angesparte Alterungsrückstellung werden im neuen Tarif angerechnet.

Gesundheitsprüfung nur bei Mehrleistungen

Bietet der neue Tarif mehr als der alte, kann der Versicherer für den Mehrumfang einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen – oder Sie verzichten auf die Mehrleistung.

Weniger Beitrag, genau hingesehen

Ein günstigerer Tarif kann eine höhere Selbstbeteiligung oder andere Leistungen bedeuten. Deshalb lohnt sich eine persönliche Prüfung, bevor Sie wechseln.

Wechsel aus der GKV

Wer sich privat versichern kann.

In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung für die meisten Beschäftigten Pflicht. Drei Gruppen können stattdessen in die private Krankenversicherung.

Angestellte

Wenn das regelmäßige Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

2026: 77.400 € / Jahr · 6.450 € / Monat

Selbstständige & Freiberufler

Sie sind nicht versicherungspflichtig und können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens zwischen GKV und PKV wählen.

Beamtinnen & Beamte

Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Den übrigen Teil sichert eine private Krankenversicherung ab.

Quelle Versicherungspflichtgrenze: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (u. a. Deutsche Rentenversicherung, Techniker Krankenkasse).

GKV oder PKV

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Welches besser passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.

ThemaGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
BeitragRichtet sich nach dem Einkommen – bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 € im Jahr).Richtet sich nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
LeistungenGesetzlich festgelegter Leistungskatalog, der sich durch Gesetzesänderungen ändern kann.Im Vertrag vereinbart. Der Leistungsumfang ist je nach Tarif unterschiedlich.
FamilieEhepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können oft beitragsfrei mitversichert werden.Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.
AbrechnungArztpraxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.Sie erhalten die Rechnung und reichen sie bei Ihrem Versicherer zur Erstattung ein.
Im AlterDer Beitrag richtet sich weiter nach Ihren Einnahmen, z. B. der Rente.Alterungsrückstellungen werden angespart, um die Beiträge im Alter zu entlasten.
RückkehrDer Wechsel in die PKV ist möglich, wenn Sie zu den berechtigten Gruppen gehören.Die Rückkehr in die GKV ist nur eingeschränkt möglich, ab 55 Jahren in der Regel nicht mehr.

Allgemeine Informationen, Stand 2026. Keine individuelle Beratung.

So funktioniert's

In drei Schritten zu Ihrer Einschätzung.

1

Fragen beantworten

Ein paar kurze Fragen zu Ihrer Versicherung und Ihrer Situation. Das dauert nur wenige Minuten.

2

Persönliches Gespräch

Ein spezialisierter Ansprechpartner meldet sich telefonisch und bespricht Ihre Möglichkeiten mit Ihnen.

3

Sie entscheiden

Sie prüfen die Einschätzung in Ruhe. Ob Sie etwas ändern, entscheiden allein Sie – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Transparent: Mein PKV Vergleich ist weder Versicherer noch Versicherungsmakler und berät nicht selbst. Ihre Angaben werden mit Ihrer Einwilligung an die TARIFCHECK24 GmbH weitergeleitet, die Sie persönlich berät. Für Sie ist der Check kostenlos.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was kostet der PKV-Check?

Nichts. Der Check und das Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner sind kostenlos und unverbindlich.

Muss ich für einen Tarifwechsel kündigen?

Nein. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Sie bei Ihrem Versicherer und wechseln nur innerhalb seiner Tarife. Ihr Vertrag läuft weiter.

Verliere ich meine Alterungsrückstellungen?

Beim Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers nicht: Die angesparte Alterungsrückstellung wird im neuen Tarif angerechnet. Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft kann dagegen nur ein Teil mitgenommen werden – und das nur bei Verträgen ab 2009.

Brauche ich eine neue Gesundheitsprüfung?

Für gleichwertige oder geringere Leistungen nicht. Nur wenn der neue Tarif Mehrleistungen enthält, darf der Versicherer dafür einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen.

Was sind Basistarif und Standardtarif?

Das sind besondere Tarife der privaten Krankenversicherung mit Leistungen, die sich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren, und einem begrenzten Beitrag. Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, deren Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde.

Wer darf von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), Selbstständige und Freiberufler sowie Beamtinnen und Beamte.

Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nur eingeschränkt, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen als Angestellte:r wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Ab 55 Jahren ist eine Rückkehr in der Regel nicht mehr möglich. Deshalb sollte der Wechsel gut überlegt sein.

Wer meldet sich bei mir?

Ein Ansprechpartner der TARIFCHECK24 GmbH meldet sich telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen, um Ihre Anfrage zu besprechen.

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Datenschutzerklärung

Stand: 9. Oktober 2026

Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, wie die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die Sie auf der Website meinpkvvergleich.com angeben. Grundlage sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

1. Wer verarbeitet Ihre Daten?

Verantwortlicher: TARIFCHECK24 GmbH, Zollstraße 11b, 21465 Wentorf bei Hamburg, Deutschland.

Auftragsverarbeiter: THUNDERLINES, Lda., handelnd unter dem Namen luum. digital, Steuernummer (NIF) 516424939, Rua Jaime Moniz, n.º 12, Edifício Krypton III, Bloco 1, R/C A, 9060-343 Funchal, Portugal. luum. digital betreibt diese Website, nimmt Ihre Anfrage entgegen und leitet sie im Auftrag der TARIFCHECK24 GmbH weiter. Kontakt: [email protected].

2. Welche Daten wir erheben

Wir fragen keine Gesundheitsdaten ab. Die Website richtet sich an volljährige Personen. Bitte füllen Sie das Formular nicht aus, wenn Sie jünger als 18 Jahre sind.

3. Zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage?

4. Wer erhält Ihre Daten?

Ihre Daten werden an die TARIFCHECK24 GmbH übermittelt, damit sie Sie zu Ihrer Anfrage kontaktieren und beraten kann. Zugriff haben außerdem die technischen Dienstleister von luum. digital (Hosting, Weiterleitung der Anfragen), die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht für andere Zwecke verwendet.

5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten Ihrer Anfrage werden 3 Jahre nach unserem letzten Kontakt mit Ihnen gelöscht. Den Nachweis Ihrer Einwilligung in Telefonwerbung bewahren wir gemäß § 7a UWG fünf Jahre ab ihrer Erteilung sowie nach jeder Verwendung auf. luum. digital speichert Ihre Daten nur so lange, wie es für ihre Weiterleitung und den Nachweis der Einwilligung erforderlich ist.

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Um Ihre Rechte auszuüben, schreiben Sie an die TARIFCHECK24 GmbH, Zollstraße 11b, 21465 Wentorf bei Hamburg. Sie können sich auch an luum. digital wenden ([email protected]); wir leiten Ihre Anfrage weiter. Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Antwort.

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Diese Datenschutzerklärung kann angepasst werden. Das Datum der letzten Änderung steht oben auf dieser Seite. Für Ihre Anfrage gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Anfrage gültig war.

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handelnd unter dem Namen luum. digital
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9060-343 Funchal
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Vertreten durch

Pedro Albano und André Henriques (Geschäftsführer)

Kontakt

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Datenschutz: [email protected]

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Eingetragen im portugiesischen Handelsregister (Registo Comercial)
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

PT516424939

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Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis zu diesem Angebot

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